Corporate Secretary

Leiter von Fachbereichen, die Funktionen des Corporate Secretary ausüben

Dmitry Pichugin
Verwaltung beim Department des Vorstandsbüros der PAO Gazprom
+7 812 413-72-92
d.pitchugin@adm.gazprom.ru

Vasily Tolstopyatov
Sekretariat des Vorstandsbüros der PAO Gazprom
+7 495 719-46-43
v.tolstopyatov@adm.gazprom.ru

Alexey Finikov
Departmentverwaltung der PAO Gazprom
+7 812 609-41-20
a.finikov@adm.gazprom.ru

Maxim Babich
Abteilung der Departmentverwaltung der PAO Gazprom
+7 812 609-76-20
m.babich@adm.gazprom.ru

Der Aufsichtsrat der PAO Gazprom beschloss, in der Gesellschaft das Amt des Corporate Secretary zu statuieren (Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 30. September 2016 Nr. 1100).

Die Funktionen des Corporate Secretary sind in einem Umfang, der im Kodex empfohlen wird, mehreren Fachbereichen der Gesellschaft zugeordnet. Sie richten sich nach der vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung, die die Tätigkeit dieser Fachbereiche in Bezug auf Funktionen des Corporate Secretary regelt.

  • Leiter der Fachbereiche, die Funktionen des Corporate Secretary ausüben, sind dem Aufsichtsrat in Bezug auf die Ausübung dieser Funktionen rechenschaftspflichtig.
  • Leiter der Fachbereiche, die Funktionen des Corporate Secretary ausüben, werden vom Vorstandsvorsitzenden mit Zustimmung des Aufsichtsrates der PAO Gazprom für das Amt bestellt und des Amtes enthoben.
  • Soweit durch Beschluss des Aufsichtsrates nicht abweichend geregelt, wird an die Leiter der Fachbereiche, die Funktionen des Corporate Secretary ausüben, eine Vergütung ausgezahlt.

Funktionen des Corporate Secretary:

  • Gewährleistung der Tätigkeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse;
  • Teilnahme an der Offenlegung von Informationen;
  • Kontakte zu Aktionären und Teilnahme an der Vorbeugung von Unternehmenskonflikten;
  • Interaktionen mit Regulierungsbehörden, Veranstaltern des Börsenhandels, Registraren und anderen Personen;
  • Gewährleistung der Wahrnehmung von Rechten und berechtigten Interessen der Aktionäre;
  • Informierung des Aufsichtsrates über festgestellte Verstöße gegen rechtliche Regelungen und Bestimmungen interner Regelwerke;
  • Teilnahme an der Vervollkommnung des Systems und der Praktiken der Unternehmensführung.