Aktien
Gazprom ist die größte Aktiengesellschaft in Russland. Die Anzahl von Konten, auf denen die 23.673.512.900 Gazprom-Aktien erfasst sind, beträgt insgesamt über zwei Millionen (zum 5. Juni 2023). Der Staat kontrolliert mehr als 50 Prozent Aktien des Konzerns.
Aktieninhaber | Anteil am Aktienkapital, %Stand zum 31. Dezember 2024 |
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Russische Föderation, vertreten durch die Föderale Agentur für die Verwaltung des Staatsvermögens | 38,37 |
ROSNEFTEGAZ* | 10,97 |
Rosgazifikatsiya* | 0,89 |
ADR-Inhaber | 5,90 |
Weitere eingetragene Personen | 43,87 |
*Gesellschaften, an denen die Russische Föderation
Die Gazprom-Aktien gehören zu den liquidesten Instrumenten des russischen Effektenmarktes. Die Aktien des Konzerns haben den größten Anteil an den Indizes der MOEX-RTS. Gazprom-Aktien sind auf der ersten (höchsten) Notierungsliste der russischen Effektenbörsen – Moskauer Börse und Sankt Petersburger Börse – erfasst.
Anzahl emittierter Wertpapiere | 23.673.512.900 |
Nennwert pro Wertpapier | 5,00 Rubel |
Nennwert der Emission gesamt | 118.367.564.500,00 Rubel |
Tickersymbol | GAZP |
Die Abstimmung in der Hauptversammlung der Aktionäre erfolgt nach dem Prinzip „eine Stimmaktie der Gesellschaft entspricht einer Stimme“. Davon ausgenommen ist die Stimmenhäufung, sofern sie im Föderalen Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ vorgesehen ist.
Entwicklung des Aktienkapitals
Am 20. Mai 1993 registrierte das Finanzministerium der Russischen Föderation unter der Nummer MF73-1p-0204 die Erstemission von 236.735.129 Aktien der Gazprom mit einem Nennwert von je 1.000 Rubel.
Nach Maßgabe des Gesetzes der RSFSR „Über die Privatisierung staatlicher und munizipaler Betriebe in der RSFSR“ und zwecks Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. November 1992 Nr. 1333 „Über die Umwandlung des Staatlichen Gaskonzerns Gazprom in die Russische Aktiengesellschaft Gazprom“ wurden zwischen dem 25. April 1994 und dem 30. Juni 1994 etliche geschlossene Bond-Auktionen zum Verkauf eines Teils von Gazprom-Aktien in 61 russischen Regionen ausgetragen.
Zu den oben genannten Zwecken wurde ferner im Zeitraum vom 1. September 1993 bis zum 22. November 1994 ein gewisser Teil von Gazprom-Aktien im Rahmen einer geschlossenen Zeichnung den Belegschaftsmitgliedern, Verwaltungsvertretern von den der Gazprom angehörenden Unternehmen und Organisationen des Einheitlichen Gasversorgungssystems sowie übrigen Personen, die Anrecht auf Erwerb von Aktien der Gazprom im Wege einer geschlossenen Zeichnung haben, zum Kauf empfohlen.
Am 22. September 1994 billigte der Russische Fonds für föderales Vermögen das Protokoll der am 22. September 1994 abgehaltenen Sitzung der Kommission zur Billigung der Ergebnisse einer spezialisierten Bond-Auktion zum Verkauf von Gazprom-Aktien. Gemäß diesem Protokoll wurden bei sämtlichen Aktien des Konzerns der bestimmte Nennwert von zehn Rubel pro Aktie festgelegt. Bei der Bestimmung dieses Nennwertes wurden die bei der Austragung regionaler Auktionen etablierten Kurse und Nominalwerte berücksichtigt. Der Split erfolgte gemäß Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 1705 vom 31. Dezember 1992 „Über erweiterte Möglichkeiten für die Teilnahme der Bevölkerung an spezialisierten Bond-Auktionen“ folgendermaßen: eine Aktie mit einem Nennwert von 1.000 Rubel wurde in 100 Aktien mit einem Nennwert von zehn Rubel aufgeteilt.
Am 19. August 1998 nahm die Föderale Kommission für den Wertpapiermarkt Abänderungen am Emissionsprospekt für papierlose Namensaktien (Nr. MF73-1p-0204 vom 20. Mai 1993) vor. Demnach betrug der Nennwert der Namensaktien 0,01 Rubel. Dies erfolgte gemäß Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 18. Februar 1998 Nr. 217 „Über Besonderheiten des Wertpapierverkehrs angesichts der Veränderung des Nennwertes russischer Geldnoten und Preisindizes“ sowie gemäß Verordnung vom 20. April 1998 Nr. 6 „Über das Verfahren zu Abänderungen am Beschluss über Wertpapieremissionen, an Emissionsprospekten für Wertpapiere, Privatisierungsplänen und Gesellschaftsunterlagen angesichts der Veränderung des Nennwertes russischer Geldnoten und Preisindizes“ und gemäß Beschluss vom 17. August 1998.
Anschließend wurden alle 23.673.512.900 papierlosen Namensaktien der Gazprom der ersten Emission (staatliche Registrierungsnummer MF73-1p-0204 vom 20. Mai 1993) mit einem Nennwert von 0,01 Rubel aufgrund der am 30. Dezember 1998 vollzogenen Umwandlung in 23.673.512.900 papierlose Namensaktien der Gazprom der zweiten Emission mit einem Nennwert von fünf Rubel eingezogen.
Hinterlegungsscheine
Ein DR ist ein Depositary Receipt (Hinterlegungsschein) für Stammaktien von Gazprom, der durch die Depotbank The Bank of New York Mellon emittiert wurde. Der DR bestätigt das Eigentumsrecht auf Aktien der PAO Gazprom, die auf einem Konto der The Bank of New York Mellon in der Depotbank GPB (AO) hinterlegt wurden.
Entsprechend dem Gesetz vom 16. April 2022 Nr. 114-FZ „Über die Abänderungen am Föderalen Gesetz ‚Über Aktiengesellschaften“ und an einzelnen Rechtssätzen der Russischen Föderation“ ist der Umlauf von Gazprom-Hinterlegungsscheinen eingestellt worden. Mit Stand vom 31. Dezember 2023 machten die Aktien, zu denen Hinterlegungsscheine emittiert worden waren, 6,6 Prozent des Stammkapitals der PAO Gazprom aus.
Die DR von Gazprom waren im Rahmen von zwei Programmen emittiert worden:
- Level-1-Programm, in dessen Rahmen auf einen Hinterlegungsschein zwei Gazprom-Aktion kommen. Dieses Programm wurde am 3. August 2022 geschlossen.
- Programm gemäß der Regel 144A, in dessen Rahmen auf einen Hinterlegungsschein zehn Gazprom-Aktien kommen. Dieses Programm wurde am 9. Juni 2022 eingestellt.
Bestehende Prozedere für eine Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Gazprom-Aktien:
- Standardverfahren. Falls Hinterlegungsscheine einer automatischen Umwandlung nicht unterzogen worden sind und der Investor auf keine Zwangsumwandlung zurückgegriffen hat, besteht es für ihn immer noch eine Möglichkeit, die Standardkonvertierung vorzunehmen. Dazu braucht man sich an persönlichen Broker oder an eine Verwahrstelle sowie an die The Bank of New York Mellon zu wenden.
- Zwangsumwandlung. Für die Inhaber oder tatsächlichen Besitzer von DR, deren Rechte bei ausländischen Depotstellen erfasst werden, bestand es die Möglichkeit, auf eine Zwangsumwandlung zurückzugreifen. Die wurde allerdings am 24. November 2022 abgeschlossen.
- Eine automatische Umwandlung wurde nur hinsichtlich der DR vorgenommen, die in russischen Verwahrstellen deponiert werden (in den meisten Fällen sind dies Hinterlegungsscheine, die an der Sankt Petersburger Börse erworben wurden). Die Aktien wurden auf den Konten von Investoren bei den gleichen Verwahrstellen, wo sie die DR deponiert haben, verbucht.
Ausführlichere Informationen über die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Gazprom-Aktien sind auf der Fachwebsite erhältlich.
1 Datum des Inkrafttretens des Föderalen Gesetzes Nr. 114-FZ vom 16. April 2022.
2 Personen, in deren Interesse die Inhaber von Hinterlegungsscheinen deren Besitz und/oder Verwaltung vornehmen.
Geschichte des ADR-Programms
Das ADR-Programm wurde von der Gazprom am 21. Oktober 1996 gestartet. Ende des vorigen Jahrhunderts waren die Gazprom-Aktien ebenso wie der gesamte russische Effektenmarkt unterbewertet. Angesichts der Gefahr einer fremdfinanzierten Übernahme aus dem Ausland schränkte die russische Regierung den Kauf von Gazprom-Aktien durch ausländische Investoren ein. Damals gab es zwei Märkte für Gazprom-Aktien: den russischen Markt für Stammaktien und den ADR-Markt, der auf 4,4 Prozent des Stammkapitals beschränkt war. Die Aktienpreise unterschieden sich gravierend von den ADR-Preisen.
Die russische Regierung leistete gemeinsam mit der Unternehmensführung der Gazprom eine zielgerichtete Arbeit, um den Markt für Aktien des Konzerns zu liberalisieren. Im Jahr 2005 erhielt der Staat die Kontrolle über die Gazprom-Aktien und erfüllte somit die maßgebliche Voraussetzung für eine Aufhebung von Beschränkungen des Erwerbs und Verkehrs von Aktien der Gesellschaft. Im April 2006 wurde das neue ADR-Programm der „ersten Stufe“ gestartet. Darin ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Hinterlegungsscheine des Emittenten in den USA nur im außerbörslichen Handel verkehren und dass sie sich auch im Besitz von Privatinvestoren befinden dürfen. Zuvor wurden Gazprom-Hinterlegungsscheine gemäß Vorschriften 144 A und Regulation S ausgegeben, woraufhin sie sich im Besitz von amerikanischen institutionellen Investoren, deren Portfolio über 100 Millionen US-Dollar beträgt, sowie von Investoren, die keinen Sitz in den USA haben, befinden durften.
Bis 2006 entfielen auf einen Hinterlegungsschein zehn Gazprom-Aktien, ab 2006 wurde dieses Verhältnis auf 1:4 und seit 2011 auf 1:2 reduziert.
Kapitalisierung
Ende 2023 lag die Marktkapitalisierung der Gazprom bei 3,8 Billionen Rubel, was 42,3 Milliarden US-Dollar entspricht.

Absichtserklärung
der Russischen Föderation – des größten Aktionärs der PAO Gazprom