Vorstand schlug vor, die Jahreshauptversammlung der PAO Gazprom im Briefverfahren abzuhalten

PRESSEMITTEILUNG

Der Vorstand der PAO Gazprom behandelte Fragen, die mit der Vorbereitung und Abhaltung der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft verbunden sind.

Der Vorstand stimmte dem Vorschlag zu, die Jahreshauptversammlung der PAO Gazprom in einem Briefverfahren abzuhalten und als Stichtag für den Abschluss der Stimmabgabe den 30. Juni 2023 festzulegen.

Der Vorstand hat ferner Vorschläge zu folgenden Fragen gebilligt:

  • Benachrichtigung der Aktionäre über die Durchführung der Versammlung;
  • Zusammensetzung des Präsidiums und der Vorsitzende der Versammlung;
  • Verzeichnis der Informationsunterlagen zur Versammlung, die den Aktionären der PАО Gazprom zwecks Einsichtnahme innerhalb der Fristen und unter den Adressen zur Verfügung gestellt werden sollen, die in der Informationsmitteilung über die Durchführung der Versammlung angegeben sind.

Diese Vorschläge werden an den Aufsichtsrat zur Prüfung weitergeleitet.

Der Vorstand beschloss, dem Aufsichtsrat den gemäß russischer Gesetzgebung vorbereiteten Jahresabschluss (Finanzbericht) der PAO Gazprom für 2022 sowie Entwürfe folgender Unterlagen zur Prüfung vorzulegen:

  • Tagesordnung der Aktionärsversammlung;
  • Informationsmitteilung zur Versammlung.

Der Vorstand genehmigte die Zusammensetzung der Redaktionskommission der Versammlung.

Der Vorstand beschloss, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, der Jahreshauptversammlung die FBK als Kandidaten für die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gazprom vorzustellen. Im Jahr 2023 fand eine öffentliche elektronische Ausschreibung für die Wahl des Wirtschaftsprüfers, der die verbindliche jährliche Abschlussprüfung der Gazprom für die Jahre 2023–2025 übernehmen soll, statt. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse ging die FBK als bevorzugter Wirtschaftsprüfer hervor.

Der Vorstand genehmigte und legte dem Aufsichtsrat Entwürfe zu Abänderungen an der Satzung der PAO Gazprom sowie an Geschäftsordnungen für die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand der Gazprom zur Prüfung vor. Die Anpassung dieser Dokumente wird hauptsächlich aufgrund von Abänderungen am Föderalen Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ benötigt.

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