Gazprom-Aufsichtsrat stellte Abstimmung im Briefverfahren zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fest

PRESSEMITTEILUNG

Als Stichtag, nach dem keine Stimmzettel mehr entgegengenommen werden, wurde der 26. Juni 2025 festgelegt.

Letztmögliches Datum und Verfahren, in dem Stimmzettel zuzusenden sind.

Bei Feststellung der Beschlussfähigkeit der im Briefverfahren auszutragenden Abstimmung und bei Auszählung der Stimmen werden Stimmzettel und Willenserklärungen, die bis 18 Uhr Moskauer Zeit am 26. Juni 2025 eingegangen sind, berücksichtigt.

Ab dem 6. Juni 2025 können die Aktionäre ihre Stimmzettel in elektronischer Form auf der Website elgol.draga.ru ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, die auf Papier ausgefüllten Stimmzettel an folgende Anschrift zuzusenden: PAO Gazprom, BOX 1255, 200961 Sankt Petersburg, oder unter folgender Anschrift persönlich einzureichen: Lachtinski-Prospekt 2/3, Gebäude 1, Sankt Petersburg.

Der Aufsichtsrat billigte die Tagesordnung der Abstimmung im Briefverfahren:

  • Billigung des Jahresberichts der Gesellschaft;
  • Billigung der buchhalterischen Jahresabschlüsse (Finanzberichte) der Gesellschaft;
  • Billigung der Aufteilung des Gesellschaftsgewinns aufgrund von Jahresergebnissen 2024;
  • Höhe der Dividenden, Termine und Form ihrer Ausschüttung aufgrund von Ergebnissen 2024 und Bestimmung des Datums für die Feststellung von Personen, die Anrecht auf Dividenden haben;
  • Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft;
  • Auszahlung von Vergütungen für die Arbeit im Aufsichtsrat an nicht als Staatsbeamte tätige Aufsichtsratsmitglieder in dem durch interne Dokumente der Gesellschaft definierten Umfang;
  • Auszahlung von Vergütungen für die Arbeit in der Revisionskommission an nicht als Staatsbeamte tätige Mitglieder der Revisionskommission in dem durch interne Dokumente der Gesellschaft definierten Umfang;
  • Billigung der Satzung der PАО Gazprom in der neuen Fassung;
  • vorzeitige Amtsniederlegung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft;
  • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft;
  • Wahl der Mitglieder der Revisionskommission der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat billigte und legte ferner der Hauptversammlung einen Entwurf zur Satzung der PAO Gazprom in der neuen Fassung zur Prüfung vor. Die Notwendigkeit, die aktuelle Satzung anzupassen, ist grundsätzlich durch Änderungen am Föderalen Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ bedingt.

Der Aufsichtsrat hat außerdem den Jahresbericht des Konzerns für 2024 und den gemäß russischer Gesetzgebung vorbereiteten Jahresabschluss (Finanzbericht) der PAO Gazprom für 2024 vorab bestätigt.

Der Aufsichtsrat empfahl der Aktionärsversammlung, folgende Entscheidungen zu genehmigen: keine Gewinne der PAO Gazprom aus dem Geschäftsjahr 2024 zu verteilen sowie keine Dividenden für Gazprom-Aktien bekanntzugeben bzw. auszuzahlen.

Der Aufsichtsrat stellte die Kandidatur der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FBK auf, die von der Hauptversammlung der PAO Gazprom als Abschlussprüfer der Gesellschaft zu genehmigen ist. Die FBK ging als bevorzugte Kandidatur aufgrund der Ergebnisse einer öffentlichen Ausschreibung hervor.

Der Aufsichtsrat hat Beschlüsse auch zu anderen Fragen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung im Briefverfahren zur Beschlussfassung durch die Gazprom-Hauptversammlung verbunden sind, gefasst.

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